Ab 28. Juni 2025 muss die Kommunikation der meisten Unternehmen barrierefrei sein.
Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) umgesetzt. Laut dem Gesetz muss auch die Kommunikation der meisten Unternehmen barrierefrei sein.
Welche Ziele hat das BFSG?
Das BFSG soll Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen sicherstellen. Ziel ist es, dass Menschen mit eingeschränkten Fähigkeiten oder einer Behinderung uneingeschränkt am öffentlichen und digitalen Leben teilhaben können. Das BFSG zielt damit auf Endverbraucher*innen (B2C) ab.
Was beinhaltet das BFSG?
Bestimmte Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei und verständlich gestaltet sein, zum Beispiel durch zugängliche Websites, Apps und Geräte. Zusätzlich fordert das BFSG leicht verständliche Informationen wie Anleitungen oder Sicherheitshinweise.
Betroffen sind unter anderem folgende Bereiche: digitale Plattformen, Online-Handel, bestimmte Inhalte auf Websites, öffentliche Verkehrsmittel, Banken, Zahlungsdienste, Kommunikations-Dienstleistungen uvm.
Was sind Chancen für Unternehmen?
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